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   OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01   

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https://dejure.org/2003,3902
OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01 (https://dejure.org/2003,3902)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.04.2003 - 10 UF 660/01 (https://dejure.org/2003,3902)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. April 2003 - 10 UF 660/01 (https://dejure.org/2003,3902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 1587g; ; BGB § 1587l; ; VAÜG § 1; ; VAÜG § 2; ; ZPO § 252; ; ZPO § 621e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Durchführung eines Versorgungsausgleichs, weil die Bewertung der Anwartschaften bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft derzeit nicht erforderlich ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 05.12.2002 - 10 UF 502/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ansprüchen gegen die Social Security

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01
    Ist umgekehrt das ausländische Anrecht niedriger als die inländischen Anwartschaften der anderen Partei, so kann der öffentlichrechtliche Versorgungsausgleich vorgenommen werden, da hier das ausländische Anrecht erhalten bleibt und lediglich als Rechnungsposten Verwendung findet (OLG Hamm, FamRZ 2002, 1568 (1569); Wagner, IPraX 1999, 94 (96); Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 10 UF 502/02 -) .
  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01
    Dies gilt auch dann, wenn die Aussetzung auf § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG beruht (Senat, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 10 UF 447/02 - Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 10 UF 330/02 - OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621e Rn 8).
  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 22 UF 691/00
    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01
    Ist mithin die Ausgleichsform davon abhängig, ob das ausländische Anrecht auf Seiten des Verpflichteten oder des Berechtigten besteht, so folgt hieraus auch, dass das ausländische Anrecht im Rahmen der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VAÜG aufzustellenden Bilanz unabhängig davon miteinzubeziehen ist, wie es gegebenenfalls auszugleichen ist (so im Ergebnis auch OLG Dresden, 22. Senat, Beschluss vom 4. April 2001 - 22 UF 691/00 - Senat, aaO.).
  • OLG Dresden, 13.03.2007 - 20 UF 818/06

    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Der Senat sieht zu einer derartigen einschränkenden Auslegung von § 2 Abs. 1 VAÜG nach dessen Sinn und Zweck indes keine Veranlassung; der Wortlaut der Vorschrift gibt dafür ohnehin keine Anhaltspunkte (vgl. schon OLG Dresden - 10. Zivilsenat - FamRZ 2004, 33, 35).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09

    Versorgungsausgleich: Vereinbarung über die Anwendung des neuen

    Gegen die Zulassung einer konkludenten Aussetzung spricht bereits, dass die Aussetzungsentscheidung - auch durch die beteiligten Versorgungsträger - anfechtbar ist (dabei ist lediglich streitig, ob die Anfechtung nach § 19 FGG [so OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496] oder gemäß § 252 ZPO erfolgt [so OLG Dresden FamRZ 2004, 33], nicht aber die Anfechtbarkeit als solche).
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